Aufnahmebedingungen

Die Hunde müssen einen gültigen Impfpass besitzen und folgende Impfungen vorweisen: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza, Leptospirose, und Zwingerhusten (Bordetella).

Des Weiteren sollte Ihr Liebling eine Wurmkur (nicht älter als 3 Monate) sowie eine Zecken- und Flohprophylaxe (z. B. Frontline) erhalten haben, damit Sie und die anderen Hundebesitzer am Ende des Pensionsaufenthaltes nur ein Haustier mit nach Hause nehmen.

Weiterhin benötigen wir eine Kopie Ihrer Hundehaftpflichtversicherung.

Läufige Hündinnen und unkastrierte Rüden kann ich nicht aufnehmen, da dies Probleme und Stress in der Gruppe auslösen kann.

Alter:
Ich nehme Hunde erst ab einem Jahr auf.

Aggressivität:
Hunde die zur Aggressivität gegenüber Personen und anderen Hunden neigen oder sogar bissig sind kann ich nicht aufnehmen.

Listenhunde:
Ebenfalls nicht aufnehmen kann ich Listenhunde nach § 3 des LHundG NRW (Liste 1)

Dazu gehören:

American Staffordshire Terrier
Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier
Standard Bullterrier
sowie Kreuzungen mit diesen Rassen

und Listenhunde nach § 10 des LHundG NRW (Liste 2)

Dazu gehören:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
sowie Kreuzungen mit diesen Rassen


Freunde kann man sich nur machen,
wenn man selber einer ist.
Ralph Waldo Emerson